Die geplante Sperrung der L743 bei Olsberg-Bruchhausen hat zu zahlreichen Reaktionen in den Medien geführt und bewegt die Menschen, die auf die Nutzung dieser Straße angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund hatte Matthias Kerkhoff die Landesregierung mittels einer Kleinen Anfrage gebeten, Fragen zu diesem Bauvorhaben zu beantworten. Verkehrsminister Michael Groschek nahm Stelllung:
1.Wie bewertet die Landesregierung die Belastungen für Pendler und den Tourismus in der Region?
Antwort: Durch die Erhaltungsmaßnahme an der L 743 und die damit verbundene offizielle Umleitung (über Brilon B 480 /B 7/ B 251) ergibt sich für die Verkehrsteilnehmer ein Umweg von ca. 13,6 km mit entsprechend längeren Fahrzeiten
2.Sind Alternativen geprüft worden, um eine Vollsperrung zu verhindern, wenn ja, welche?
3.Welche bau- und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen sind denkbar, um den Arbeitsraum so zu gestalten, dass eine Einspurigkeit mit Ampelschaltung möglich wird?
Antwort: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Gemäß Arbeitsschutzrichtlinien ist für eine einstreifige Baustellen-Verkehrsführung ein Gesamtfahrbahnquerschnitt von ca. 8,90m Breite einzuhalten. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 6,60m ist eine einstreifige Verkehrsführung nicht zulässig. Deswegen ist die Vollsperrung für die Bauarbeiten alternativlos.
4. Falls eine Vollsperrung nach Prüfung aller Alternativen nicht vermeidbar ist, welche Maßnahmen gibt es, um den Zeitraum der Vollsperrung zu verkürzen, etwa durch 24-Stunden-Baustelle, oder andere Maßnahmen?
Antwort: Über die vertragliche Vorgabe kurzer Ausführungsfristen und paralleler Tätigkeiten mit zum Teil mehreren Kolonnen kann die Bauzeit um 6 Wochen auf 4 ½ Monate reduziert werden. Ein 24 h‑Betrieb ist nicht vorgesehen, da dieser, wie sich bei ähnlichen Erhaltungsmaßnahmen gezeigt hat, hohe Qualitäts- und Kostenrisiken gegenüber geringen erreichbaren Zeitvorteilen mit sich bringt.
5. Was kostet die Gesamtmaßnahme und welche zusätzlichen Kosten würden durch die in Frage 2, 3, und 4 angesprochenen Änderungen entstehen?
Antwort: Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme sind mit 2.870.000,–€ geschätzt. Da eine einstreifige Verkehrsführung (siehe 2 und 3) nicht möglich ist, wurden auf keine entsprechenden Vergleichskosten ermittelt.