Der Hochsauerlandkreis und seine Städte und Gemeinden können sich auf mehr als 12 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen freuen. Die beiden heimischen Abgeordneten Patrick Sensburg (Bundestag) und Matthias Kerkhoff (Landtag) begrüßen die Entscheidung der Landesregierung am Dienstag, 18. August 2015 bei der Verteilung der Mittel das sog. Schlüsselzuweisungsmodell anzuwenden. „Sollte der Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, dann stehen dem Hochsauerlandkreis und seinen Städten und Gemeinden insgesamt rund 12,4 Millionen Euro an Investitionsmitteln für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Dieses Geld ist im Hochsauerlandkreis gut angelegt“, so die beiden Abgeordneten.
Demnach bekäme der Hochsauerlandkreis rund 5,1 Millionen Euro aus den Bundesmitteln, die Kommunen im Hochsauerlandkreis kämen auf insgesamt rund 7,3 Millionen Euro. Mit Ausnahme Olsbergs würden alle Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis von den Mitteln des Bundes profitieren.
„Mit den Geldern können die Kommunen dringend notwendige Investitionen in Krankenhäuser, Schulen oder in den Breitbandausbau vornehmen. Der Bund stellt diese Mittel zur Verfügung, obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen“,so Bundestagsabgeordneter Patrick Sensburg.
Trotz der Bundesmittel sieht der Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff die Landesregierung weiter in der Pflicht: „Dank der Bundesregierung können auch die finanzschwachen Kommunen in Nordrhein- Westfalen dringend notwendige Modernisierungsmaßnahmen vornehmen. Wieder einmal muss der Bund für die Versäumnisse des Landes bei der Finanzierung der Kommunen einspringen. Dies kann aber auf Dauer keine Lösung sein. Das Land muss endlich für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sorgen“, so Kerkhoff.
Der Bundestag hatte im Mai beschlossen, ein Sonderprogramm für Investitionen in finanzschwachen Kommunen aufzulegen und dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt. 1,1 Milliarden Euro davon fließen nun nach Nordrhein-Westfalen. Da die jeweiligen Landesregierungen für die Verteilung der Mittel an die Kommunen zuständig sind, hatte es insbesondere in den ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens Befürchtungen gegeben, dass die Landesregierung die Mittelhauptsächlich an die Kommunen im Ruhrgebiet weiterleitet. Durch die geplante Anwendung des Schlüsselzuweisungsmodells kann nun aber auch der ländliche Raum von den Bundesmitteln profitieren.