Der Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff aus Olsberg erklärt:
„In den Kommunen wird die Integrationsarbeit für Flüchtlinge mit Bleiberecht geleistet. Hier muss auch das Geld ankommen, was der Bund zur Verfügung stellt. Andere Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg entlasten ihre Kommunen bereits seit Jahren auch bei der Aufgabe der Unterbringung und Integration von anerkannten Asylbewerbern. Nicht so in Nordrhein-Westfalen: Während die rot-grüne Landesregierung mit vielen Worten einen Integrationsplan erarbeitet, fordert die CDU-Landtagsfraktion konkrete Unterstützung auch für unsere Städte und Gemeine Bestwig, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg und Winterberg: eine kommunale Integrationspauschale in Höhe von Euro 271.348,45 (Bestwig) 637.243,45 (Brilon), 110.312,74 (Hallenberg), 485.074,82 (Marsberg), 192.834,73 (Medebach), 731.669,10 (Meschede), 361.328,27 (Olsberg) und 310.896,81 (Winterberg) noch für dieses Jahr. Möglich macht dies die Zusage des Bundes, die Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen in diesem und den Folgejahren jährlich um 2 Milliarden Euro zu entlasten. Nordrhein-Westfalen erhält daraus 434 Millionen Euro. Rot-Grün blockierte aber die von der CDU-Fraktion geforderte Entlastung der Kommunen und verhinderte damit die Weiterleitung der Bundesentlastung an die Kommunen.
Dabei ist die Integration der Flüchtlinge eine der großen Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen stehen. Das Gelingen entscheidet sich vor Ort. Ziel muss sein, unsere Städte und Gemeinden finanziell in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe erfolgreich zu bestreiten. Das wollen wir nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den Folgejahren möglich machen. Jede Stadt beziehungsweise Gemeinde soll dann für jeden neuen anerkannten Asylbewerber eine Integrationspauschale von 1.000 Euro einmalig erhalten.
Die Landesregierung hat bisher keine Anstalten gemacht, die Integrationspausschale des Bundes an die Kommunen in unserem Bundesland weiterzugeben. Ganz im Gegenteil: Es sieht ganz danach aus, dass Rot-Grün das Geld im Landeshaushalt festhalten will.“
Hintergrund:
Im Zuge der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration vom 07. Juli 2016 hat der Bund zugesagt, den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Integrationspauschale wird durch eine Erhöhung des Länderanteils zulasten des Bundes an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfällt hiervon ein Anteil von 434 Millionen Euro.
Bereits im Juni sagte der Bund zu die Städte und Gemeinden zusätzlich bei den Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber zu unterstützen: Allein im laufenden Jahr um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Die Mittel werden über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt; eine mögliche Anpassung des Verteilschlüssels ist möglich.
Entlastung der NRW-Kommunen in Höhe von 550 Mio. Euro in den Jahren 2016–2018
2016: 85 Mio. Euro von bundesweit 400 Mio. Euro
2017: 190 Mio. Euro von bundesweit 900 Mio. Euro
2018: 275 Mio. Euro von bundesweit 1,3 Mrd. Euro
Die Mittel aus der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu, die gemäß § 6 SGB II als kommunale Träger für die Gewährung dieser Leistungen zuständig sind.