Seit der Regierungsübernahme 2017 machen die CDU-geführten Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen Tempo beim Ausbau von Fuß‑, Geh- und Radwegen. Rund 600 Kilometer neue Radwege sind während der letzten Legislaturperiode des Landtags in den Jahren 2017 bis 2022 gebaut worden. Diesen Hochlauf setzt die CDU in der jetzigen Landesregierung kraftvoll fort. Das nordrhein-westfälische Radwegeprogramm „Bau und Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen“ ist im Landeshaushalt 2023 mit 43 Millionen ausgestattet – 13 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Von dieser Gesamtausstattung werden 27 Millionen Euro für den Neubau und 16 Millionen Euro für den Erhalt bestehender Radwege vorgesehen. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW steht der Rad- und Fußverkehr in unserem Bundesland erstmals auf einer Stufe mit Auto und Bahn. In Zukunft sollen 25 Prozent der Verkehrswege auf das Rad entfallen.
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff „Mit dem Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, die Mittel für die Radverkehrsinfrastruktur weiter zu erhöhen und Umsteigen attraktiv zu machen. Bis 2027 sind 1.000 Kilometer neue Radwege geplant, in einem möglichst flächendeckenden Netz. Damit wird der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs Rechnung getragen. Es entstehen neue und nachhaltige Alternativen zum motorisierten Verkehr. Der Hochlauf kommt in allen Teilen des Landes an. Jetzt fließen die Fördergelder aus dem Radwegeprogramm unter anderem in Höhe von 300.000 Euro für den Radweg Olsberg nach Elleringhausen zur Ertüchtigung des bestehenden Wirtschaftsweges für den Radverkehr und 100.000 Euro für den „Bürgerradweg“ an der L856 Meschede – Hirschberg. Ich freue mich sehr, dass wir mit Hilfe des Förderprogramms einen Beitrag dazu leisten können, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer in NRW immer bessere Bedingungen vorfinden und wir überall neue Reichweiten gewinnen, auch für Pedelecs oder für Roller.“
Hintergrund: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im November 2021 den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es misst gleichzeitig der Verkehrssicherheit herausragenden Stellenwert bei. Die einzelnen Mittelansätze im Landeshaushalt 2023 zusammengenommen, werden allein für die Erweiterung der Radwegeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen 77 Millionen Euro vorgesehen.