Antwortschreiben des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Kleine Anfrage 5141 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff der Fraktion der CDU
„Geburtshilfe/Gynäkologie Krankenhaus Meschede”
Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung zurzeit die stationäre Versorgung im Bereich Geburtshilfe/Gynäkologie im Hochsauerlandkreis?
Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung im Bereich Geburtshilfe/Gynäkologie im Hochsauerlandkreis ohne den Standort Meschede?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aufgabe der Krankenhausplanung ist es zu gewährleisten, dass die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in allen relevanten Fachbereichen sichergestellt ist. Dies ist aktuell im Bereich Gynäkologie/Geburtshilfe im Versorgungsgebiet 15 (Hochsauerlandkreis) der Fall. Auch für alle Veränderungen an der derzeitigen Versorgungssituation bleibt diese Sicherstellung der Versorgung der wesentliche Bewertungsmaßstab für die Landesregierung. Dies gilt insbesondere auch für die Bewertung möglicher Ergebnisse des derzeit laufenden regionalen Planungsverfahrens, in dem Vorschläge für die zukünftige Struktur der Angebote entwickelt werden. Da die Bewertung der zukünftigen Versorgungssituation ohne die Ergebnisse dieses Verfahrens nicht möglich ist und diese Ergebnisse noch nicht vorliegen, kann die Frage 2 derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 3: Welche Entfernungen (km) hält die Landesregierung für akzeptabel, um die nächstgelegene Geburtshilfe/Gynäkologie zu erreichen?
Frage 4: Welche Fahrtzeiten (Min.) hält die Landesregierung für akzeptabel, um die nächstgelegene Geburtshilfe/Gynäkologie zu erreichen?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Konkrete Festlegungen zu räumlichen-Entfernungen gibt es bezüglich des Gebietes der Gynäkologie und Geburtshilfe nicht, da diese entsprechend dem Krankenhausplan nicht zur Grundversorgung gehören. Die Angabe von 15–20 km für Krankenhäuser der Grundversorgung kann jedoch in diesem Fall als unterer Orientierungspunkt dienen. Bezüglich der zeitlichen Entfernungen orientiert sich die Landesregierung an dem von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie im Rahmen des „Runden Tisches Geburtshilfe” genannten Zeitfenster von 20–45 Minuten (s. auch LT-Vorlage 16/3503). Auch wenn sich bei einer Verlagerung der Geburtshilfe von Meschede nach Arnsberg die Anfahrtswege teilweise verlängern würden, würde dieses Zeitfenster jedoch in der Regel auch weiterhin eingehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens