Der Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff hat an die Landesregierung eine Kleine Anfrage zum Weiterbau A46/B7n in Richtung Bad Wünnenberg gestellt.
Dazu nimmt Matthias Kerkhoff wie folgt Stellung:
“Ich freue mich darüber, dass die Landesregierung, die für die Planung zuständig ist, sowohl die hohe Verkehrsbelastung in Antfeld und Altenbüren anerkennt, als auch den Verkehrswert für die gesamte Region, weil dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt wird.
Wer dies so sieht, muss dann aber auch zügig handeln und dazu beitragen, dass die Fortführung der A46/B7n vorangetrieben wird. Deshalb erwarte ich, dass das Land die naturschutzfachlichen Grundlagen aktualisiert und Planungskapazitäten zur Verfügung stellt, um die Realisierung des Projektes endlich anzugehen.
Hier darf keine weitere Zeit verstreichen, das ist weder den Bürgern in Antfeld und Altenbüren zu vermitteln, noch allen anderen die darauf warten.
Für mich gilt: Die A46 ist in ihrer Gesamtheit ein Generationenprojekt und ich werde mich weiterhin beharrlich für den Weiterbau einsetzen.”
Hier die Originalantwort der Landtagspräsidentin NRW Frau Carina Gödecke MdL
Kleine Anfrage 3559 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff der Fraktion der CDU
“Weiterbau A46/B7n in Richtung Bad Wünnenberg“ LT-Drs. 16/8944
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die WESTFALENPOST berichtet in ihrer Ausgabe vom 9.6.2015, dass NRW vom Bundesverkehrswegeplan profitieren würde. Für den Bund seien Lückenschlüsse und die Bedeutung für das Hinterland wichtige Kriterien. Minister Michael Groschek wird wie folgt zitiert: „Erhalt vor Neubau und Bedarf statt Regionalproporz sind für uns wichtige Botschaften.“
Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 3559 im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie ist der Stand der Planungen hinsichtlich des Weiterbaus vom künftigen Autobahnende der A46/B7n in Richtung Bad Wünnenberg?
2. Falls artenschutzrelevante Bedenken vorliegen, was unternimmt die Landesregierung um diesen zu begegnen und sie auszuräumen (bitte erläutern)?
Die Fragen 1. Und 2. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Abschnitt B 7n Nuttlar – Brilon ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgewiesen. Derzeit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen aktualisiert. Erste Erkenntnisse zeigen eine größere Zahl artenschutzrechtlich relevanter Arten. Mögliche Auswirkungen können erst nach Abschluss des Gutachtens dargelegt werden.
Der Abschnitt der B 480 OU Brilon/Alme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht und festgestelltem hohen ökologischen Risiko bewertet. Aufgrund der nachrangigen Einstufung erfolgen aktuell keine Planungsaktivitäten.
Für den Ausbauabschnitt B 480 OU Brilon/ Alme – B 480 OU Bad Wünnenberg gibt es zzt. Keine Planungsaktivitäten. Der Bereich ist u. a. aufgrund von europäisch ausgewiesenen Schutzgebieten (FFH) als hochwertig einzuschätzen. Entsprechende Beurteilungen und Lösungen können erst im Rahmen durchzuführender Planungen erarbeitet werden.
3. Wie bewertet die Landesregierung die Belastungen in den Orten Antfeld und Altenbüren?
Der durchschnittliche tägliche Verkehr liegt in Antfeld bei knapp 7.000 Kfz/24h, in Altenbüren bis zu 14.000 Kfz/24h. Der Anteil des Durchgangsverkehrs bewegt sich bei rd. 50%. Dies kann als relativ hoch bewertet werden.
4. Wie bewertet die Landesregierung diesen Streckenabschnitt in Hinblick auf die im Zeitungsbericht genannten Kriterien Bedarf, Lückenschluss und Bedeutung für das Hinterland?
Der Streckenzug der A46 / B 7n / B 480n ist eine überregional bedeutende Verkehrsachse mit Anschluss an die A 33/ A 44. Insbesondere trägt er zur Wettbewerbsstärkung und Standortsicherheit der Wirtschaft bei. Vor allem durch den Neubau der B 7n bis Brilon würde ein wesentlicher Schritt in Richtung voller Verkehrswert dieser überregionalen Straßenverbindung vollzogen.
5. Was plant die Landesregierung in Bezug auf diesen Streckenabschnitt für den Bundesverkehrswegeplan?
Die Planung des Streckenabschnittes wird entsprechend den unter 1./2. aufgeführten Prioritäten weitergeführt. Die Landesregierung sieht den Straßenzug B7 / B 480 Bestwig/Nuttlar (A 46) – Wünnenberg (A 44) als wichtig an und hat ihn deshalb im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegplans zur Bewertung vorgeschlagen. Abhängig von der Ausweisung im neuen Bedarfsplan wird zu entscheiden sein, wie die Planung fortgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Groschek
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW