Rot-Grün will Bun­des­geld für Inte­gra­ti­on nicht nach unse­ren Städ­ten und Gemein­den weiterleiten

Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Mat­thi­as Kerkhoff aus Ols­berg erklärt:
 
„In den Kom­mu­nen wird die Inte­gra­ti­ons­ar­beit für Flücht­lin­ge mit Blei­be­recht geleis­tet. Hier muss auch das Geld ankom­men, was der Bund zur Ver­fü­gung stellt. Ande­re Bun­des­län­der wie Bay­ern oder Baden-Würt­tem­berg ent­las­ten ihre Kom­mu­nen bereits seit Jah­ren auch bei der Auf­ga­be der Unter­brin­gung und Inte­gra­ti­on von aner­kann­ten Asyl­be­wer­bern. Nicht so in Nord­rhein-West­fa­len: Wäh­rend die rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung mit vie­len Wor­ten einen Inte­gra­ti­ons­plan erar­bei­tet, for­dert die CDU-Land­tags­frak­ti­on kon­kre­te Unter­stüt­zung auch für unse­re Städ­te und Gemei­ne Best­wig, Bri­lon, Hal­len­berg, Mars­berg, Mede­bach, Mesche­de, Ols­berg und Win­ter­berg: eine kom­mu­na­le Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le in Höhe von Euro 271.348,45 (Best­wig) 637.243,45 (Bri­lon), 110.312,74 (Hal­len­berg), 485.074,82 (Mars­berg), 192.834,73 (Mede­bach), 731.669,10 (Mesche­de), 361.328,27 (Ols­berg) und 310.896,81 (Win­ter­berg) noch für die­ses Jahr. Mög­lich macht dies die Zusa­ge des Bun­des, die Län­der und Kom­mu­nen bei der Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen in die­sem und den Fol­ge­jah­ren jähr­lich um 2 Mil­li­ar­den Euro zu ent­las­ten. Nord­rhein-West­fa­len erhält dar­aus 434 Mil­lio­nen Euro. Rot-Grün blo­ckier­te aber die von der CDU-Frak­ti­on gefor­der­te Ent­las­tung der Kom­mu­nen und ver­hin­der­te damit die Wei­ter­lei­tung der Bun­des­ent­las­tung an die Kom­mu­nen.
 
Dabei ist die Inte­gra­ti­on der Flücht­lin­ge eine der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen, vor denen unse­re Kom­mu­nen ste­hen. Das Gelin­gen ent­schei­det sich vor Ort. Ziel muss sein, unse­re Städ­te und Gemein­den finan­zi­ell in die Lage zu ver­set­zen, die­se Auf­ga­be erfolg­reich zu bestrei­ten. Das wol­len wir nicht nur in die­sem Jahr, son­dern auch in den Fol­ge­jah­ren mög­lich machen. Jede Stadt bezie­hungs­wei­se Gemein­de soll dann für jeden neu­en aner­kann­ten Asyl­be­wer­ber eine Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le von 1.000 Euro ein­ma­lig erhal­ten.
 
Die Lan­des­re­gie­rung hat bis­her kei­ne Anstal­ten gemacht, die Inte­gra­ti­ons­paus­scha­le des Bun­des an die Kom­mu­nen in unse­rem Bun­des­land wei­ter­zu­ge­ben. Ganz im Gegen­teil: Es sieht ganz danach aus, dass Rot-Grün das Geld im Lan­des­haus­halt fest­hal­ten will.“

Hin­ter­grund:
Im Zuge der Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Bund und den Län­dern zur Betei­li­gung des Bun­des an den Kos­ten der Inte­gra­ti­on vom 07. Juli 2016 hat der Bund zuge­sagt, den Län­dern für die Jah­re 2016 bis 2018 zu ihrer Ent­las­tung eine jähr­li­che Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le in Höhe von 2 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le wird durch eine Erhö­hung des Län­der­an­teils zulas­ten des Bun­des an der Umsatz­steu­er zur Ver­fü­gung gestellt. Auf Nord­rhein-West­fa­len ent­fällt hier­von ein Anteil von 434 Mil­lio­nen Euro.
 
Bereits im Juni sag­te der Bund zu die Städ­te und Gemein­den zusätz­lich bei den Kos­ten der Unter­kunft für aner­kann­te Asyl­be­wer­ber zu unter­stüt­zen: Allein im lau­fen­den Jahr um zusätz­lich 400 Mil­lio­nen Euro, um 900 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2017 und um 1,3 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jah­re soll dann ins­ge­samt 2,6 Mil­li­ar­den Euro betra­gen. Die Mit­tel wer­den über den König­stei­ner Schlüs­sel auf die Län­der ver­teilt; eine mög­li­che Anpas­sung des Ver­teil­schlüs­sels ist mög­lich.
 
Ent­las­tung der NRW-Kom­mu­nen in Höhe von 550 Mio. Euro in den Jah­ren 2016–2018
    2016:         85 Mio. Euro von bun­des­weit 400 Mio. Euro
    2017:       190 Mio. Euro von bun­des­weit 900 Mio. Euro
    2018:       275 Mio. Euro von bun­des­weit 1,3 Mrd. Euro
 
Die Mit­tel aus der erhöh­ten Bun­des­be­tei­li­gung an den Kos­ten für Unter­kunft und Hei­zung (KdU) flie­ßen den Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten zu, die gemäß § 6 SGB II als kom­mu­na­le Trä­ger für die Gewäh­rung die­ser Leis­tun­gen zustän­dig sind.